Wenn die Nahrungsaufnahme über das Verdauungssystem zum Beispiel aufgrund von Störungen des Stoffwechsels, des Nahrungstransports oder bei Darmerkrankungen behindert ist, …
Die Komplexität der Arzneimitteltherapie verursacht im Pflegealltag immer wieder Probleme sowohl bei der Arzneimittelgabe als auch bei der Betreuung der …
Beim Übergang von der stationären Klinikbehandlung zur ambulanten Pflege (Entlass-Management) muss die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln reibungslos und zuverlässig …
Die palliativmedizinische Betreuung eines Menschen mit einer nicht heilbaren Erkrankung basiert auf der engen Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegern, Sozialarbeitern, Seelsorgern …
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Sie Ihren Arzt oder Apotheker. 2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V. 3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).