Das E-Rezept ganz einfach in unserer Apotheke einlösen – so geht’s.
Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote, wenn sie:
- fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
- gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)
- nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die Körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsupressiva)
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
- Medikamente zum Inhalieren erhalten
Wir beraten Sie in diesen Bereichen
Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. Ihr Risiko für arzneimittelbezogene Probleme steigt dadurch stark an. Die Apotheke kann durch professionelle Beratung dazu beitragen, dass diese sogenannte Polymedikation wirksam und sicher verläuft.
Wer hat Anspruch darauf?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die nach ärztlicher Verordnung systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich.
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll Sie unterstützen und die Wirksamkeit Ihrer Therapie verbessen.
Wer hat Anspruch?
Ab einem Alter von sechs Jahren haben Sie Anspruch auf eine Einweisung, wenn Ihnen ein Inhalationsgerät verordnet wurde und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.
Viele Menschen haben die ärztliche Diagnose, dass ihr Blutdruck zu hoch ist, und nehmen dagegen Medikamente. Die Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat, indem sie vor Ort den Blutdruck misst und schaut, ob alles in Ordnung ist.
Wer hat Anspruch darauf?
Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat , dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als Pharmazeutische Dienstleistung. Hat sich Ihr Medikament geändert, kann die Apotheke auch zwischendurch messen.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an!
Anrufen und Termin vereinbaren!
Ihr Zeitaufwand: Für Asthma und Bluthochdruck planen Sie bitte 10 – 15 Minuten parallel zum Einkauf ein. Bei Polymedikation und andere Leistungen bitte anrufen und Termin vereinbaren, Dauer ca. 10 Minuten für das Erstgespräch und 30 – 40 Minuten für Analyse und Beratung.
Tel. 089/695607
Fragen Sie bei Ihrer Beratung nach Ihrem Geschenk
Informationen herunterladen
Flyer pharmazeutische Dienstleistungen Vorderseite
Flyer pharmazeutische Dienstleistungen Rückseite
Barbara Walter,